Covid-Hygienekonzept der Alemannia
- 2G-Reglung für aktive Sportler:innen, Verantwortliche, Zuschauer und sonstige Gäste: auf dem Sportplatz, in Umkleiden, Duschen, Toiletten und im Vereinsheim, greift bei Personen ab 18 Jahren
- Minderjährige gelten im Aussenbereich als geimpft.
- Ist kein Abstand ausserhalb des Spielfelds möglich, besteht Maskenpflicht
- Davon betroffen ist der Trainings und Spielbetrieb
- Es besteht keine Pflicht zur Kontakterfassung
- Es besteht keine Testpflicht
- Der Impfnachweiss ist an den jeweiligen Eingängen vorzulegen, oder vorab vom FSV Alemannia Laubenheim 1911 e.V. zu prüfen
Stand: 04.12.2021